- Produktionsfondsabgabe
- Produktionsfondsabgabe[-fɔ̃-], in der DDR eine seit 1967 von allen volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Vereinigungen volkseigener Betriebe der Industrie und Bauwirtschaft zu entrichtende Abgabe in Höhe von 6 % der eingesetzten »produktiven Fonds« (Bruttoanlage- und Umlaufvermögen). Die Produktionsfondsabgabe war eine Art Kapitalsteuer, die aus dem Gewinn bezahlt werden musste und zu einem rationellen Kapitaleinsatz beitragen sollte. (Handelsfondsabgabe)
Universal-Lexikon. 2012.